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zur Zeit nicht ausgestellt
Inv.-Nr.: Be 359

Galadegen, spanisch, um 1900, für ein Mitglied des Ordens des hl.Jakob vom Schwert (Santiago de Compostela). Klinge signiert von der Artillerie-Fabrik in Toledo, datiert 1900.

Verschraubtes Messinggefäss, aus gegossenen und ziselierten Teilen zusammengesetzt, vergoldet. Kugeliger Helmknauf mit Visier, der aus kurzen Blechbändern bestehende Federschmuck wird durch eine Schraube fixiert. Der flache, vierkantige Griffbügel mit Blattdekor mündet in die ebenfalls flache Parierstange, als Abschluss des Parierstangenarms dient eine weibliche Halbfigur. Auf der Oberseite der Parierstange wurden beidseitig des Griffes je eine kleine, plastische Figur eines ruhenden Löwen befestigt. Dreieckiges, etwas ortwärts gebogenes Stichblatt, das aufgelegte Ordenskreuz in rotem Email ausgeführt befindet sich in einer ornamentalen Blätterkartusche. Auf der Terzseite des massiven, vierkantigen Griffstücks das königlich spanische Wappen zwischen Blattornamenten, auf der Quartseite symmetrisch angeordnete Blüten und Blattornamente, Seitenkanten mit Lorbeerblattmustern.
Volle, teilweise korrodierte, im Ansatzdrittel vierkantige Klinge (Länge 75 cm, Breite 1 cm), signiert «ART.A FAB.A DE TOLEDO 1900», dann rhombischer Querschnitt. Schwarze Lederscheide, Messinggarnitur vergoldet, Mundblech, auf dem Tragknopf das spanische Königswappen, Stiefel.

Gesamtlänge: 87,7 cm Gewicht (ohne Scheide): 500 g
Provenienz: Antiquarin Olga Mahler, Luzern 1961. Galerie Fischer, Luzern, 22.6.1960, Nr.128.

Kommentar

Die Anfänge des Ordens fallen ins 11.Jahrhundert, jedenfalls bestand er 1030 und wurde von Papst Alexander III. am 5.Juli 1175 bestätigt. Der Ritterorden des hl.Jakob vom Schwert machte sich anfänglich vor allem um die Abwehr der Mauren und die Sicherung des Pilgerwegs nach St.Jakob de Compostela verdient. Durch diese Aktivitäten und Dienste, die der Orden den Fürsten leistete, seine kriegerische Erfolge, wurde er berühmt und erwarb bedeutende Reichtümer. Seit 1493 nahmen die Könige von Spanien das Grossmeistertum des Ordens in Anspruch, das ihnen Papst Hadrian IV. 1522 auf ewige Zeiten bestätigte. Den Rittern war es bis 1540 verboten zu heiraten, sie hatten das Gelübde der Keuschheit, der Armut und des Gehorsams abzulegen. In späteren Jahren wurden auch Frauen in den Orden aufgenommen, welche sich jedoch nicht verheiraten durften.
Literatur: Maximilian Gritzner, Handbuch der Ritter- und Verdienstorden, Leipzig 1894, Reprint Graz 1962, S.536-538. A.M.Perrot, Historische Sammlung aller noch bestehenden Ritterorden der verschiedenen Nationen, Leipzig 1821, Reprint Dortmund 1980, S.49-51, Tafel 17, Abb.5.