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zur Zeit nicht ausgestellt
Inv.-Nr.: Be 90

Säbel, schweizerisch, kantonale Ordonnanz, datiert 1769, Infanterie, Zürich.

Messinggefäss, aus gegossenen und geschmiedeten Teilen zusammengesetzt, kugeliger Knauf, konischer Ansatz, Vernietknauf. Griffbügel und Seitenbügel münden in das herzförmige Stichblatt, Daumenring, zwischen den Stichblatthälften ein Parierstangenfortsatz. Griffbügel alt ergänzt und restauriert. Griff mit Messingdrahtwicklung, Zwingen.
Rückenklinge (Länge 62,4 cm, Breite 3,3 cm), Hohlschliff im Rückenbereich, im Ort zweischneidig, Grootspitze. Ätzdekor: Terzseite - Jahrzahl 1769, darüber eine grosse Trophäe sowie auf einem Sockel der aufrechte Löwe als Schildhalter des Zürcher Wappens. Der Löwe hält in der linken Pranke ein Schwert. Löwe und Wappen werden von einem Herzogshut überhöht. Quartseite - Devise, « Für Gott und Das Vatterland», darüber Wappen mit Löwe samt Herzogshut wie auf der Terzseite. Schwarze Lederscheide 19.Jh., nicht zugehörig, Messinggarnitur.

Gesamtlänge: 76,5 cm Gewicht (ohne Scheide): 610 g
Provenienz: Aus Privatbesitz, Bigenthal (Kt.Bern) 1952.

Kommentar

In der «Militar-Ordonanz für die Landmiliz des Canton Zürich», am 24. Februar 1778 vom Kriegsrat genehmigt und in gleichen Jahr in achthundert Exemplaren gedruckt, wurden erstmals alle Aspekte der zürcherischen Militärorganisation berücksichtigt. Fälschlicherweise hat sich für diese Ordonnanz die Bezeichnung «Militär-Ordonnanz von 1770» eingebürgert. Weil in der Ordonnanz von 1778 weder der Ort des Erscheinens noch das Jahr angegeben wurden, hielt man sich in späteren Jahren in Unkenntnis der Fakten bei der Datierung an die Einleitung, in welcher auf eine vom Kleinen Rat am 22.Februar 1770 angenommene Basisordonnanz Bezug genommen wird. In Publikationen zur schweizerischen Waffen- und Uniformenkundekunde lässt sich die Verwendung des Begriffs, «Ordonnanz 1770», jedenfalls schon um 1900 nachweisen.
Die Ordonnanz 1770/1778 liefert auch eine Beschreibung des Zürcher Infanteriesäbels: « Einen Sabel, dessen Klinge nicht länger als 2 Schuh (( 60,3 cm)), und unten etwas gekruemmt seyn soll, dessen Gefaess von Messing, mit einem Grif von Messingdrath, und mit einem Boeglj inwendig vor dem Daumen...». Vom Zürcher Zeughaus wurden 1748 24 Tamboursäbel mit «gelben Gefässen» erworben. Es handelt sich hierbei mit grosser Wahrscheinlichkeit um die ersten Infanteriesäbel mit Messingefässen, die von Zürich zur Abgabe an die Truppe angeschafft wurden. Bis 1756 bezog man jedoch von Weyersberg aus Solingen weiterhin Säbelklingen mit eisernen Gefässen.
Literatur: Militar-Ordonanz für die Landmiliz des Canton Zürich, 1770/1778, S.95-96. A.Pochon, A.Zesiger, Schweizer Militär vom Jahr 1700 bis auf die Neuzeit, Bern 1906, S.17-24. Martin Schmid, Die Zürcher Miliz am Ende des Ancien Régime, Kriegsmaterial, Ausbildung, Mobilisierung unter dem Aspekt der Kriegstüchtigkeit, Lizenziatsarbeit, Zürich 2000, S.8-12. Schneider, Griffwaffen 18./19.Jh. op.cit., S.12, Nr.8 mit Abb. Hugo Schneider, Die zürcherischen Griffwaffen des 18.Jahrhunderts, Zürcher Chronik Nr.16, 1947, S.4-11, Abb.2.