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zur Zeit nicht ausgestellt
Inv.-Nr.: Be 584

Säbel, schweizerisch, kantonale Ordonnanz um 1805/1810, Infanterie, Luzern. Klinge datiert 1756.

Messinggefäss, aus zwei gegossenen Hälften zusammengesetzt. Das massive Griffstück ist teilweise in der Art einer Griffkappe gearbeitet und verfügt über einen mit 38 Rillen versehenen Griffteil, flacher Vernietknauf. Der vierkantige Griffbügel mündet in die ebenfalls vierkantige Parierstange. Der Parierstangenarm ist ortwärts gebogen und endet in einer quadratischen Abschlussfläche.
Rückenklinge (Länge 62,6 cm, Breite 3,3 cm), Hohlschliff im Rückenbereich, im Ort zweischneidig, Grootspitze. Beim Klingenansatz Ätzdekor: Terzseite - Jahrzahl 1756, Devise, «Pro Deo et Patria», darüber das Luzernerwappen in einer barocken Kartusche von einer Krone überhöht, als Abschluss eine Trophäe mit Kriegerbüste und Paukenpaar. Quartseite - «No 51» in grossen Lettern, Devise, «Pro Deo et Patria Lucernensis», restlicher Dekor wie Terzseite.

Gesamtlänge: 74,7 cm Gewicht: 710 g
Provenienz: Antiquar Brunner, Luzern 1966.

Kommentar

Das mit grosser Wahrscheinlichkeit von einem Luzerner Degenschmied oder Gürtler in zwei Hälften gegossene und verlötete Gefäss basiert auf dem französischen Infanteriesäbel Modell An IX. Der während der Konsulatszeit von Nicolas Noël Boutet, dem Direktor der Manufaktur von Versailles, kreierte und 1801 eingeführte Säbeltyp wies anfänglich 36 Griffrillen auf. Diese von französischen Kavalleristen spöttisch als «briquet», dass heisst Feuerstahl resp. Feuerzeug, bezeichnete Infanteriewaffe, deren Gefäss üblicherweise aus einem einzigen Gussstück besteht, ist reglementarisch mit einer vollen Rückenklinge ausgestattet, die sich wie Kritiker meinten eher zum Feuerschlagen den zum Kampfe eignete.
Luzern, das wie andere Kantone unter den französischen Requisitionen zu leiden hatte, das den Verlust seiner kriegstauglichen Zeughausbestände und allgemeine Waffenkonfiskationen hinnehmen musste, sah sich in der Mediationszeit nach 1803 bei der Wiederbewaffnung der Miliz mit grossen Schwierigkeiten konfrontiert. In dieser Zeit remontierte man eine alte Luzernerklinge von 1756, welche den französischen Requisitionen entgangen war, zu einer lokalen Variante des Modells An IX. Für welche luzernische Einheit die Klinge von 1756 ursprünglich bestimmt war ist noch abzuklären.
Literatur: Aries, Armes blanches op.cit., Vol.VI 1967, « Sabre de l'infanterie dit briquet du modèle de l'An IX à 1854». Lhoste/Resek, Sabres op.cit., S.234-235.