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zur Zeit nicht ausgestellt
Inv.-Nr.: Be 46

Schwert, Anderthalbhänder, «Flamberg»
schweizerisch, 3. Viertel 16. Jahrhundert

Eisengefäss geschwärzt, birnenförmiger, gewundener, neunteiliger Knauf, Parierstange mit gerundeten, gewundenen, gegen die Enden sich etwas verbreiternden Armen, Parierring in ähnlicher Verarbeitung, körperwärts ein einfacher, ortwärts gebogener Parierbügel. Holzgriff (Gehilze) mit Resten einer Kordbespannung.
Zweischneidige, geflammte, geringfügig gekürzte Klinge (Länge 98,5 cm, Breite 4,5 cm), volle Klingenwurzel, einseitig zwei grosse Reichsapfelmarken, bis zur Klingenmitte eine breite Mittelkannelüre mit eingeschlagener Beschriftung: «TENS: CONFESSE TOI: INRI: 1533/AVT: DIMALDEMOI: IANQVINOVM», anschliessend eine Schlagmarke mit Krone.

Gesamtlänge: 127 cm, Gewicht (ohne Scheide): 2030 g
Provenienz: Auktion Galerie Jürg Stuker, Bern, Mai 1957, vorher Slg. Steiner (?).

Kommentar

Für Zweihänder und Anderthalbhänder kamen nach der Mitte des 16. Jahrhunderts vermehrt geflammte Klingen mit wellenförmigen, dichteren oder weiteren Ausfeilungen in Gebrauch. Geflammte Klingen waren eine modische Erscheinung und kündeten mehr von der Virtuosität des Klingenherstellers, als dass sie kampftechnisch von grösserem Nutzen gewesen wären. Die Bedeutung der Klingeninschrift, einem Gemisch aus französischen und lateinischen Sprachbrocken, sowie der Jahrzahl «1533» ist unklar.
Oftmals dienten mit oder ohne Scheiden mitgetragene Flamberge Trabanten (Leibwachen) oder Fahnenwachen als Bewaffnung. Zweihänder und Flamberge waren in der Schweiz seit dem 17. Jahrhundert beliebte Umzugsrequisiten. So verwendete der bernische Äussere Stand seit 1714 zur Bewaffnung der drei im Ostermontagsumzug mitmarschierenden «Bundesbrüder» vom Zeughaus leihweise abgegebene Zweihänder. In einem Verzeichnis der «Wehr, Waffen und Kleidern» im Besitze des Äusseren Standes von 1791 werden auch zwei «geflamte» und ein «anderes Schlachtschwert» aufgeführt. Als Depositum des Musée historique de Lausanne lagert im Musée militaire vaudois ein 1566 datierter Flamberg (Inv. MHL 25), dessen Griff mit rotem Stoff bespannt ist, welcher den geflammten Schwertern des Äusseren Standes weitgehend entspricht.
Die Frage ob mit derartigen Klingen ausgestattete Schwerter als «Flamberg» oder «Flammberg» zu bezeichnen sind, lässt sich nicht eindeutig beantworten. Gemäss Seitz wäre die für diese Waffen nachgewiesene Bezeichnung «Flamberg» auf ein Schwert des französischen Ritters Renaud de Montauban zurück zu führen, welches «flamberge» genannt wurde. Eine etwas seltsame Erklärung liefert Demmin, der das Wort «Flamberg» vom französischen «flanc» (für Flanke, Angriffsfläche) und vom deutschen «bergen» ableitet. Auch der ¬Duden erwähnt in seiner Ausgabe von 1996, S. 283, diese eindrückliche Griffwaffe, «…Flamberg (zweihändiges [meist flammenförmiges] Schwert der Landsknechte)». Zu den schweizerischen Waffenhistorikern, die sich für «Flamberg» entschieden, zählen Rudolf Wegeli und Hugo Schneider. E. A. Gessler folgte dem Nestor der Waffenkunde, Wendelin Boeheim, und gab «Flammberg» den Vorzug. Bei der Version mit Doppel-m scheint es sich um eine volks-etymologische, sekundäre Entwicklung zu handeln, die Bezug auf das Wort «Flamme» resp. «geflammt» nimmt. Im deutschen Sprachraum werden «Flamberg» oder «Flammberg» ¬nebeneinander verwendet.
Literatur: Boeheim, Waffenkunde op. cit., S. 260. Demmin, Kriegswaffen op. cit., S. 753/754. E. A. Gessler, Der Zweihänder, eine waffengeschichtliche Studie mit besonderer Berücksichtigung Basels, Anzeiger für schweiz. Altertumskunde NF 12, Zürich 1911, S. 50. Schneider, Griffwaffen I op. cit., S. 86. Harald Wäber, Die Veranstaltungen des Äusseren Standes im 18. Jahrhundert, Der Äussere Stand von Bern und sein Rathaus, Bern 1982, S. 61. Wegeli, Schwerter und Dolche op. cit., S. 42, Nr. 208.
A. Tanner, Flammberg – Schwerter, Teufen o. J.