zurück
zur Zeit nicht ausgestellt
Inv.-Nr.: Be 18

Schwert,
deutsch, Ende 16. Jahrhundert

Eisengefäss, sechskantiger, pflaumenförmiger Knauf mit Halsansatz, vertikal S-förmig geschweifte Parierstange aus Rundeisen, Enden olivenförmig mit je einem Ziernoppen, die Griffringe münden in den unteren Parierring (Eselshuf). Der obere, grössere und der kleinere, untere Parierring sind innen flach, aussen gewölbt mit einem Mittelgrat gearbeitet. Der rückseitige Bügel gabelt sich und mündet in den unteren Parierring, Daumenbügel. Konischer, gerundeter Griff, im oberen Viertel eingezogen, braune Lederbespannung. Zweischneidige Klinge (Länge 88,5 cm, Breite 2,7 cm), Fehlschärfe, Mittelhohlschliff mit eingeschlagener Beschriftung: «IHS/MARIA».

Gesamtlänge: 109 cm, Gewicht: 1475 g
Provenienz: Aus Privatbesitz, Neuenburg 1954.

Kommentar

Der aus Trier stammende Bartholomäus Sarburgh (geb. ca.1590) war in den Jahren von 1619 bis 1628 in Basel als Porträtist tätig. Auf einem von ihm 1619 gemalten Bild des Basler Kaufmanns und Ratsherrn Bonifacius Iselin (1578-1638) hält dieser mit seiner rechten Hand ein Schwert dessen Gefäss abgesehen von einer Spange zwischen Parierring und «Eselshuf» (= unterer Parierring oder Klingenbügel) mit der vorliegenden Waffe übereinstimmt. Weitere Schwerter dieses Typs, die in der Waffenkunde auch als «Reitschwert» (oder «Anderthalbhänder») bezeichnet werden, befinden sich im Museum Altes Zeughaus Solothurn (MAZ 314) sowie im alten Zeughausbestand von Zürich (Schweiz. Nationalmuseum, Zürich, KZ 695). Wie die Schweizersäbel fanden diese in der Eidgenossenschaft ebenfalls beliebten Schwerter vor allem zu Fuss und seltener zu Pferd Verwendung. Über die Vorliebe der Schweizer Griffwaffen mit langen, eher breiten Klingen nicht nur im Militärdienst, auf Kriegszügen, sondern auch im Alltag zu tragen und allenfalls davon Gebrauch zu machen berichtet der Chronist Christian Wurstisen (1544 - 1588) in seiner Basler Chronik: «Da der Gebrauch aufgekommen, ungewöhnliche, schädliche Seitengewehre zu tragen, als sogenannte Cutelassen [«coutelas» = französisch, Säbel], Schnepfensäbel [= Schweizersäbel] und mächtige Schwerter, mit welchen es sich besser im Kriege als in der Stadt zu umgürten schickte, auch geschehe, daß in Schlaghändeln, welche um diese Zeit [ 1580 ] sehr gemein waren, Einer dem Andern ein Glied lahm oder vom Leibe gar hinweg schlug, so ward solche Mordwaffen in der Statt zu tragen ernstlich verbotten und allein das Rapier als ein schickliches und gewöhnliches Bürgerwehr zu tragen erlaubt».
Anscheinend machten Besitzer und Träger von Anderthalbhändern und Schweizersäbeln von diesen im Streitfall häufiger Gebrauch als andere, die mit einem Rapier in Basel unterwegs waren. Der Einsatz eines Rapiers erforderte eine gewisse Kenntnis der Fechtkunst, damit eine effiziente Verteidigung oder ein Angriff mit dieser Waffe möglich war. Bei den langen schweren Schwertern und Säbeln dominierte in der Schweiz um 1600 im Vergleich zum Rapier offenbar ein nicht von akademischer Fechtkunst geprägtes "Hauen und Stechen", das die Obrigkeit als gefährlich einstufte und deren Protagonisten man in die Schranken wies. In diesem Zusammenhang ist darauf aufmerksam zu machen, dass in der Eidgenossenschaft im 16. bis ins 17.Jahrhundert das Tragen von Griffwaffen auch im Alltag, sei es nur in Form einer Hauswehr, durchaus üblich und weitgehend erlaubt war.

Literatur: Hans Ulrich Haedeke, Blankwaffen, Katalog, Köln 1982, S. 44/45, Abb. 17.1. Paul Martin, La collection d'armes du Musée de Dijon, Armes Anciennes, No 12, Genève 1959, S. 116/117, Tafel 30, «Epée à poignée argentée et décorée, Allemagne du Sud vers 1580». Schneider, Griffwaffen I op. cit., S. 137, Nr. 197, S. 140, Nr. 203. Mäder, Klingen op. cit., S.116-117. Old Master Pictures from Schloss Wildenstein, Auktion Christie's, London 6.7.1990, Nr.16, Porträt «Iselin». Jürg A.Meier, Die Schweizersäbel der Sammlung Vogel, in: Zeitschrift für Waffen- und Kleidungsgeschichte, Heft 1, 2014, S.1 - 22.