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zur Zeit nicht ausgestellt
Inv.-Nr.: Be 292

Degen,
schweizerisch, um 1830, Offizier, eidgenössischer Stab

Messinggefäss, aus gegossenen und ziselierten Teilen zusammengesetzt, vergoldet, berieben. Vierkantige Knaufkappe mit behelmtem Kopf als Abschluss, seitlich Palmetten u. a. ornamentaler Dekor. S-förmig geschweifter, flacher Griffbügel, gewinkelt in die Parierstange übergehend. In der Mitte des Griffbügels ein grosses, längsovales Medaillon mit der Darstellung der geflügelten Siegesgöttin. Die flache, vierkantige Parierstange endet in einem rosettengeschmückten, ortwärts gebogenen, gerundeten Abschluss. Das stark ortwärts gebogene, schildförmige Stichblatt mit Löwenkopfabschlüssen schmückt in der Mitte ein ovales Schweizerwappen zwischen Lorbeerzweigen, das von einem «Freiheitshut» überhöht wird, beidseits des Wappens lorbeerbekränzte antike Helme. Der vierkantige Griff wurde auf der Vorder- und Rückseite mit Perlmuttplatten belegt, seitlich Messingschienen, Zwinge. Rückenklinge (Länge 80,5 cm, Breite 1,8 cm), breiter Hohlschliff, gebläut, vergoldeter Ätzdekor, berieben.

Gesamtlänge: 93,5 cm, Gewicht: 530 g
Provenienz: Aus Privatbesitz, Bern 1963.

Kommentar

Obschon für Offiziere des eidgenössischen Generalstabskorps im Reglement von 1817 als Bewaffnung Säbel vorgesehen waren, trugen Offiziere des Justizstabs, des Oberkriegskommissariats und Ärzte schon nach 1817 den Degen. Von 1817 – 1842 waren es in erster Linie Artillerie- und Infanterieoffiziere, die sich mit Degen zu bewaffnen hatten. Neben dem eidgenössischen Degenmodell mit dem charakteristischen Helmknauf und schwarzem Holzgriff fanden vor allem in der Zeit vor 1852 Offiziersdegen mit unterschiedlichen Gefässen Verwendung, die dem persönlichen Geschmack des Trägers entsprachen. Dazu gehören beispielsweise die nach dem ersten eidgenössischen Offiziersfest in Langenthal von 1822 festzustellenden Degen mit patriotischem Dekor. Das Gefäss der vorliegenden Waffe wurde, abgesehen vom Stichblatt, aus den gleichen Teilen komponiert wie die seit 1822 beliebten Degen mit Rütlischwurszene oder Fahnenpanoplie. Weil die Verwendung des Schweizerwappens als Stichblattdekor vor allem bei Waffen festzustellen ist, deren Träger nachweislich dem eidgenössischen Stab zugeteilt waren, dürfte auch der Degen aus der Slg. Carl Beck einem eidgenössischen Stabsoffizier gehört haben.

Im Reglement über die Bewaffnung und Ausrüstung der Truppen aller Waffen der eidgenössischen Armee vom 20. August 1842, welches das Reglement von 1817 ablöste, wurden die für den eidgenössischen Stab verbindlichen Griffwaffen erneut festgelegt:
«§. 61. Der Säbel für Offiziere des Quartiermeister-, des Artillerie- und des Generalstabs. Gleich demjenigen der Kavallerieoffiziere (§. 33). §. 62. Der Degen für den Justizstab und das Oberkriegskommissariat nebst dem Medizinalpersonale. Nach bisheriger Ordonnanz». Als eine Folge der Reorganisation von 1842 hatten sich die Offiziere aller Waffengattungen (Infanterie, Scharfschützen, Kavallerie, Artillerie, Genie, Train) mit Säbeln auszurüsten. Einen Degen, dessen Stichblatt «ordonnanzmässig» mit einem Schweizerwappen versehen wurde, erhielt die Schweizerarmee erst mit der Einführung des Feldpredigerdegens von 1911.

Literatur: Bieri/Meier, Schweizer Griffwaffen op. cit., S. 32, Nr. 54. Schneider/Meier, Griffwaffen op. cit., S. 28, 37/38, 42/45, 48/50, 58. Lhoste, Epées op. cit., S. 389, Nrn. 730, 732, Griffbügel, S. 444/445, Nr. 845, 849, Knaufkappe, S. 447, Nr. 852, Griffbügel. Jürg A.Meier, Schweizerische Griffwaffen der Restaurationszeit, Zeugen eines erstarkten Nationalbewusstseins, Ausstellung zum 25-jährigen Jubiläum, Schweiz. Gesellschaft für Historische Waffen- und Rüstungskunde, Katalog, Grandson 1987, S. 22/31.